Der alte Hafen ist für den Handel kaum noch von Bedeutung, ausser als Durchgangsort von den neuen Molen, die als künstliche Inseln und dem Meer abgewonnenem Land der Stadt vorgelagert sind. Mit der neuen Hafentrasse, die als zweite Schienentrasse den Norden der Stadt mit dem Süden verbindet, ist auch der Unterschied zwischen den beiden alten Hafenviertel bedeutungslos geworden und die Xpochler denken an beide Teile, wenn sie vom alten Hafen sprechen. Nur wenn sie genauere Ortsangaben benötigen verwenden sie solche Begriffe wie den Fischhafen, den Schmugglerhafen, den Wachhafen, das alte Becken und die Wehrwerft.
Schon immer herrschten im Hafen eigene Gesetze und dem trägt die Wach- und Kontrollverordnung des neuen Xpochs Rechnung, indem die Molenwacht für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf Molen und im Hafen verantwortlich gemacht wurde, die als eigenständige Wacheinheit neben der Metroschutz ins Leben gerufen wurde.
Trotzdem kann dem regen Schmuggel kaum Einhalt geboten werden und die Gerüchte von Korruption in er Molenwacht wollen nicht abreißen.
Der Hafen selbst ist nicht nur Arbeitsplatz sondern auch der Wohnort vieler Arbeiter und ihrer Familien. Die Familien der Seeleute und Fischer bilden dabei eine eigene Gruppe, die um die Wehrwerft Wohnung bezogen hat. Und auch hier gilt: gleichgültig, wie arm man ist, es gibt immer jemanden, der ärmer ist und so sehen die Seeleute auf die Packer, Kranführer und Barkassenkapitäne hinab und es herrscht ein anhaltender Bandenkrieg zwischen den Kindern beider parteien wie auch in den Kneipen des Hafens.
Viele halten den Hafen für das letzte Überlbeibsel des alten Xpochs, könnten damit aber nicht ferner von der Wahrheit liegen, denn besonders hier haben dampfgetriebene Fahrzeuge und Hilfsmittel einzug gehalten, anbarisches Licht seinen Siegeszug angetreten und der Schienenweg das Leben umgekrämpelt.
Aber vielleicht denken sie dabei auch eher daran, dass hier die [Dämonen] und Teufel so wenig Einfluß haben und so selten zu sehen sind wie an keinem anderen Ort der alten Stadt.